Die DGL GmbH & Co. KG (kurz DGL - Deutsche Getränke Logistik) ist ein im Jahr 2019 gegründetes Joint Venture der Radeberger Gruppe KG und der Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG.

Unter dem gemeinsamen Dach bündelt die DGL-Unternehmensgruppe ihre Kräfte und schafft damit ganzheitliche 360-Grad-Lösungskonzepte rund um die Voll- und Leergutlogistik mit regionalen Schwerpunkten in Berlin/Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein.

Als zukunftsorientierter, leistungsfähiger und produktneutraler Streckenlogistiker bietet die DGL ihren Kunden und Partnern eine umfassende Produkt- und Dienstleistungspalette und ist damit die ideale Plattform für eine moderne Logistik.

Ausgangspunkt aller Leistungen der DGL sind die stark in den Regionen verwurzelten Gesellschaften. Zu ihren Geschäftsfeldern gehören der Handel, die Gastronomie, der Getränkefachgroßhandel sowie Speditions- und Logistikdienstleistungen.

Ein Unternehmen der DGL Gruppe

02. Mai 2023

Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie gestartet

Wiedersehen macht Freude

Das Jahr 2023 brachte für viele Gastronomiebetriebe eine bedeutende Veränderung: Sie sind fortan verpflichtet, Essen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten – sofern sie ihre Produkte auch außer Haus verkaufen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine spürbare Senkung des Abfallaufkommens.

Mehr Mehrweg, weniger Müll

Rund 300.000 Tonnen Verpackungsmüll fallen in Deutschland jährlich durch Einweggeschirr an – eine riesige Summe, die die Bundesregierung durch eine Mehrwegangebotspflicht reduzieren will. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe, die Speisen und Getränke außer Haus verkaufen, diese auf Wunsch des Kunden in einer Mehrwegverpackung bereitstellen. Dies gilt nicht nur für Restaurants oder Cafés, sondern zum Beispiel auch Supermärkte, Kantinen oder Tankstellen. Auch darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als die Einwegverpackung. Die Erhebung von Pfand ist allerdings erlaubt. Die Betriebe müssen zudem selbst mitgebrachte Behältnisse der Kunden befüllen, sofern diese es wünschen. Sie sind auch für die Einhaltung geltender Hygienevorschriften verantwortlich. Die Betriebe sind ferner verpflichtet, gut lesbare Informationen zum Mehrwegangebot anzubringen.

Ausgenommen von der neuen Reglungen sind Imbisse, Spätkäufe oder Kioske, die über weniger als fünf Mitarbeitende und 80 Quadratmeter Fläche verfügen. Auch sie müssen jedoch auf Wunsch Kundenbehältnisse befüllen. Die Gesetzesänderung betrifft einzig Einweg-Getränkebecher sowie Einwegverpackungen mit Kunststoffanteil – für Pizzakartons und Aluminiumschalen braucht es also keine Mehrwegalternative. Wer sich nicht an das neue Gesetz hält, hat mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.

Viele Lösungen

Wie sie die Mehrwegangebotspflicht umsetzen, bleibt den Betrieben selbst überlassen. Entweder schaffen sie für sich selbst Verpackungen an – die sogenannte Insellösung – oder sie tun sich mit mehreren Betrieben zusammen, auch bekannt als Verbundsystem. Eine weitere Option ist das Poolsystem: Hier stellt ein Dienstleister die Mehrwegverpackungen zur Verfügung. Bei der letzten Variante ist es oft erforderlich, dass sich Kunden per App registrieren. Geben sie das genutzte Geschirr dann nicht zurück, wird das Pfand automatisch abgebucht. Alternativ können Betriebe die Mehrwegverpackungen gegen Pfand oder auf Vertrauensbasis ausgeben. In den letzten Jahren ist die Zahl der Poolsystem-Anbieter kontinuierlich gestiegen. Dies bietet Gastronomen mehr Optionen, für den Endverbraucher ist die Rückgabe jedoch weniger komfortabel als beispielsweise bei Pfandflaschen. Hier fehlt es aktuell an einem einheitlichen Mehrwegsystem. Ob und wann es dazu kommt, hängt sicher auch davon ab, wie häufig Kunden die Mehrwegoption nachfragen.

 

TITELFOTO: © Paulynn072, Envato Elements | BILDLEGENDE: Kaffee in Mehrwegverpackungen ist inzwischen ein vertrauter Anblick. Bei Speisen ist dies noch nicht der Fall.